Recht im besetzten Haus!
Willkommen im besetzten Haus!
Was kann ich tun?
Je mehr Leute im Haus sind, desto besser. Gerade in der frühen Phase des Aufbaus einer gemeinschaftlichen Nutzung fallen viele Aufgaben an, zum Beispiel
– Transparente malen (Farbe, Pinsel, Transpistoffe mitbringen)
– Für weihnachtliche Stimmung sorgen
– Deinen Freund:innen und anderen solidarischen Menschenbescheid geben, dass sie vorbei kommen sollen
– Keine Bilder machen, denn du weißt nicht ob es für die Menschen in Ordnung ist
fotografiert zu werden und es hilft nur der Polizei.
Du willst lieber nicht rein gehen? Natürlich gibt’s Unterstützungsmöglichkeiten von außen
– Vor Ort sein und Aufmerksamkeit auf das Geschehen lenken (Polizist:innen sind
oft viel weniger rabiat, wenn sie beobachtet werden)
– Menschenketten bilden, um das Gebäude zu schützen
– Musik machen und laut sein (Trillerpfeifen, Megaphone)
– Solidaritätskundgebunden organisieren (und an ihnen teilnehmen)
– Essen kochen, Kuchen mitbringen oder Tee in Thermoskannen
Besetzung, was heißt das juristisch?
„Mache ich mich strafbar, wenn ich ins Gebäude gehe oder mich dort am Aufbau
beteilige?“
Bei Besetzungen handelt es sich stets um einen Hausfriedensbruch; betroffen wäre hier die Eigentümer:in. Außerdem kann noch Sachbeschädigung dazu- kommen. Beides wird nur auf Anzeige der Betroffenen verfolgt, doch kann eine Strafverfolgung auch bei besonderem öffentlichen Interesse eingeleitet werden.
„Also habe ich das grundsätzlich richtig verstanden: den Besetzer:innen kann ziemlich was angehängt werden, wenn die Entscheidungsträger:innen sie fertig machen wollen?“
Genau, so ist es. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass Ihr nicht mit der Polizei redet, Fotos oder Videos macht. Das bringt Leute sehr schnell in große Schwierigkeiten. Das heißt für Menschen mit prekärem Aufenthalt, dass das Betreten des Hauses den Aufenthalt gefährden kann!
Was, wenn die Polizei kommt?
Im Rahmen von Aktionen wie dieser gibt es viele Anlässe, auch ohne konkreten Vorwurf mit der Polizei in Konflikt zu geraten. Immer wieder geraten wir in (Personalien-)Kontrollen, uns werden Platzverweise ausgesprochen oder wir werden festgenommen Wenn die Polizei auftaucht, bleibt ruhig, sprecht mit den Menschen um Euch, wie ihr reagieren wollt. Wenn ihr angesprochen werdet: macht keine Aussage bei der Polizei! Personalien angeben? Die Polizei ist dazu berechtigt, sich den Personalausweis vorlegen zu lassen. Du bist verpflichtet, folgende Angaben zur Person zu machen: Name, (Melde-)Adresse, Familienstand (z.B. ledig), Beruf und Staatsangehörigkeit.
Es gibt auch Menschen die sich aus verschiedensten Gründen dazu entscheiden, ihre Personalien nicht anzugeben, dass kann aber längeren Gewahrsam, Fingerabdruck-Erfassung und andere Konsequenzen mit sich bringen. Also informiert Euch lieber im Vorhinein bevor ihr Personalien verweigert.
Du wirst von der Polizei mitgenommen? Ruf beim EA an: 017614867808
Zur Feststellung der Personalien oder bei bei Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung könnt ihr bis zum Ende des Folgetages Festgehalten werden. Das sind maximal 48 Stunden! Spätestens dann, muss eine Haftrichter*in urteilen, sollten die Cops euch noch länger festhalten wollen.
Was sollte ich auf einer Besetzung dabei haben?
Check am besten mal kurz deine Taschen, ob alles was du dabei haben solltest, da ist und nichts von der no go Liste ausversehen mitgekommen ist.
Mitnehmen:
– ggf. Personalausweis
– Nummer des EA (am besten auf deinem Körper)
– Zettel & Stift
– Wasser und Snacks
– Erste-Hilfe-Set
No-Go:
– Drogen
– Taschenmesser
– Pfefferspray (generell Vorsicht mit Gegenständen, die als Waffen interpretiert werden können)
– nichtmenschliche Tiere
– Augen Make-up sowie Kontaktlinsen (falls Cops Pfefferspray nutzen)
– Falls du Personalien verweigern möchtest, alles was auf deine Identität hindeutet
Personalienverweigerung ja oder nein?
Natürlich freuen wir uns aber über alle, die bei uns im Haus zu Besuch kommen – egal ob ihr eure Personalien verweigert oder nicht. Personalienveweigerung soll eine ergänzende Möglichkeit sein, keine Voraussetzung.
Wenn Du Dich im Vorfeld zur Personalienverweigerung entschieden hast, solltest Du bei Aktionen keinen Ausweis und auch sonst nichts dabei haben, was auf Deine Identität hindeutet. Allerdings kannst Du Dich jederzeit umentscheiden und Deinen Namen auch später mündlich angeben bzw. ein Ausweisdokument von anderen Menschen nachreichen lassen. Denkt euch im Vorhinein eine 4 stellige Nummer aus (die kreativer als 1312 ist) und notiert diese. Gebt diese Nummer auch den Leuten aus eurer Bezugsgruppe und/oder Freund*innen. Mit dieser Nummer ist es für den EA einfacher, solltet ihr festgenommen werden.
Bei der Dieti Räumung im vergengenen Winter haben Menschen teilweise Personalien verweigert. Bei einigen hat es funktioniert, eine andere Person wurde nach 24 h einer Haftrichter*in in Karlsruhe vorgeführt und kam danach frei (ohne Angabe der Personalien). Uns sind bisher noch keine Erfahrungen bekannt, von Menschen, die sich viel in Freiburg aufhalten und dort leben und ob diese im Nachhinein identifiziert wurden. In anderen Städten hat es in der Vergangenheit teils geklappt, dass auch Menschen die in der Stadt leben Personalien verweigert haben. In anderen Fällen wurden aber auch Menschen z.B. einige Monate später aus Demos herausgezogen und die Personalien dabei kontrolliert. Dabei wurden Menschen dann im Nachhinein identifiziert. Behaltet auch im Kopf, dass inzwischen Menschen öfter identifiziert werden, als z.B. bei der Räumung des Hambis oder Dietis.
Hier gibts noch mehr Infos zum Thema Personalienverweigerung: https://antirrr.nirgendwo.info/publikationen/personalienverweigerung/
Die Polizei hat sich meinen Namen aufgeschrieben, was jetzt?
Idealerweise hast du schon vor einer Aktion mit deinen Mitstreiter:innen über mögliche Konsequenzen und den Umgang damit geredet. Spätestens nach Polizeikontakt solltest du dir aber Gedanken machen, wie du weiter vorgehen möchtest. Hier einige Tipps:
– Schreib ein Gedächtnisprotokoll
– Melde dich bei deiner lokalen Antirepressionsgruppe (Infos dazu unten)
– Besprech dich mit anderen Betroffenen und Unterstützer_innen wie es jetzt weitergehen soll
Was wenn ich später Post bekomme?
Wenn im Rahmen eines Polizeieinsatzes deine Personalien aufgenommen wurden oder du später identifiziert wurdest, passiert meist eine ganze Weile erstmal gar nichts. Dann kommt irgendwann ein Brief, meist mit einer Vorladung. Da steht dann du sollt auf ein Polizeirevier kommen, um verhört zu werden. Bei einer polizeiliche Vorladung: mach keine Aussage, das macht es wenn dann nur schlimmer und hilft den Repressionsbehörden unseren Widerstand anzugreifen. Geh am besten mit dem Brief zur lokalen Antirepressionsgruppe und informier dich. Manchmal kommt auch direkt ein Strafbefehl, das ist kurz gesagt ein Versuch dich schuldig zu sprechen, ohne eine Gerichtsverhandlung. Leg am besten sofort Einspruch ein. Das geht formlos per Post innerhalb einer Woche. Und ja richtig geraten, meld dich am besten bei deiner lokalen Antirepressionsgruppe. Wenn du Post bekommst oder die Polizei bei dir vorbeischaut, vergess nicht, du bist nicht allein. Repression soll uns vereinzeln und hilflos machen, darüber zu reden hilft und macht den Umgang damit einfacher. Ein alter Spruch, aber immer noch aktuell: Solidariät ist eine Waffe.
Lokale Antirepressiongruppen
– EA Freiburg: jeden zweiten Montag 19 h in der KTS, Web: eafreiburg.noblogs.org/
– Rote Hilfe: am 1. Donnerstag im Monat: 18:30 – 19:00 im Linken Zentrum (Glümerstr. 2), am 3. Donnerstag im Monat: 20:30 – 21:00 im Büro für Grenzenlose Solidarität (Grether Gelände), Web: freiburg.rote-hilfe.de
If cats could talk to cops they wouldn’t!
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